Unsere AGB

Webdesign – Hosting – Onlinemarketing

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen G4 PROMOTION (nachfolgend „G4 PROMOTION“) und ihren Kunden.

Das Angebot von G4 PROMOTION richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Hierzu zählen insbesondere natürliche Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie Gesellschaften, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge mit demselben Kunden, soweit sie wirksam in die jeweilige Geschäftsbeziehung einbezogen wurden.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn G4 PROMOTION ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Für einzelne Leistungen können ergänzende Vertragsbedingungen gelten. Dies betrifft insbesondere Hosting- und technische Dienstleistungen, bei denen eine von G4 PROMOTION bereitgestellte oder betreute WordPress-/WooCommerce-Installation als zentrale Datenbasis oder Schnittstelle für ein POS-, Kassen-, Warenwirtschafts- oder vergleichbares betriebliches System eingesetzt wird. In diesem Fall gelten zusätzlich die bei Vertragsschluss einbezogenen „Ergänzenden Bedingungen für WooCommerce-/POS-Systeme“.

Bei Widersprüchen gehen die für die jeweilige Leistung vereinbarten ergänzenden Bedingungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen G4 PROMOTION und dem Kunden haben Vorrang.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Art und Umfang der von G4 PROMOTION geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, einer Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragserteilung und deren Annahme durch G4 PROMOTION oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande.

Angaben auf Webseiten, in Preislisten oder sonstigen allgemeinen Leistungsdarstellungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet sind.

Domainregistrierungen erfolgen im Auftrag des Kunden über die jeweils zuständigen Registrierungsstellen oder Registrare. G4 PROMOTION kann die Verfügbarkeit oder erfolgreiche Registrierung eines gewünschten Domainnamens nicht garantieren.

G4 PROMOTION ist berechtigt, die zur Leistungserbringung eingesetzte technische Infrastruktur zu verändern und insbesondere Hostingumgebungen auf andere Server oder technische Plattformen zu verlagern, sofern die vertragsgemäße Nutzung dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

3. Vertragslaufzeit und Kündigung
Für laufende Leistungen gilt die im jeweiligen Vertrag, Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vertragslaufzeit.

Ist keine abweichende Regelung getroffen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

4. Preise, Abrechnung und Zahlungsverzug
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Laufende Hosting- und Domainleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, für den vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus berechnet.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, mangels einer solchen Angabe innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

G4 PROMOTION kann bei nicht unerheblichem Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung und angemessener Ankündigung die betroffenen Leistungen vorübergehend sperren, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt.

Ändern sich nach Vertragsschluss Kosten, die unmittelbar für eine laufende Leistung anfallen, insbesondere Preise von Registrierungsstellen, Rechenzentren, Infrastruktur-, Energie-, Software- oder Lizenzanbietern, kann G4 PROMOTION die Vergütung für zukünftige Abrechnungszeiträume in angemessenem Umfang anpassen.

Eine solche Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Erhöht sich das Gesamtentgelt der betroffenen laufenden Leistung um mehr als 10 Prozent, kann der Kunde diese Leistung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen.

5. Serverbetrieb, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung
G4 PROMOTION betreibt die für Hosting-Leistungen eingesetzte Serverinfrastruktur mit dem Ziel eines zuverlässigen, sicheren und kontinuierlichen Betriebs. Die Systeme werden technisch betreut und erforderliche Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt.

Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen des laufenden Betriebs vermieden oder auf das notwendige Maß beschränkt werden.

Bei einem Ausfall der von G4 PROMOTION bereitgestellten Hostingumgebung wird nach Kenntniserlangung zeitnah mit der Prüfung und Störungsbeseitigung begonnen. G4 PROMOTION ist bestrebt, die Erreichbarkeit der betroffenen Hostingdienste innerhalb von 24 Stunden wiederherzustellen.

Die genannte Zeitspanne beschreibt das angestrebte Wiederherstellungsziel und stellt keine garantierte Wiederherstellungszeit dar. Die tatsächliche Dauer einer Störung kann insbesondere von technischen Leistungen und Maßnahmen externer Infrastruktur-, Rechenzentrums-, Netzwerk-, Hardware- oder sonstiger Dienstleister abhängen, auf die G4 PROMOTION keinen unmittelbaren Einfluss hat.

Soweit eine Wiederherstellung der bisherigen Hostingumgebung innerhalb eines angemessenen Zeitraums technisch nicht möglich oder unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Störungsdauer nicht zweckmäßig erscheint, ist G4 PROMOTION berechtigt, eine technisch geeignete Ersatzumgebung bereitzustellen und verfügbare Datenbestände auf diese zu übertragen.

Bei einer Wiederherstellung aus einem vorhandenen Sicherungsstand kann der wiederhergestellte Datenbestand von dem unmittelbar vor Eintritt der Störung vorhandenen Datenbestand abweichen. Für die Verantwortung zur Datensicherung gilt ergänzend Ziffer 10.

Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit sowie verbindliche Reaktions-, Entstörungs- oder Wiederherstellungszeiten sind im regulären Hosting nicht vereinbart. Soweit ein Kunde verbindliche Service-Level benötigt, bedürfen diese einer gesonderten individuellen Vereinbarung.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt G4 PROMOTION alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten verantwortlich.

Dem Kunden überlassene Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und durch geeignete Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu schützen.

Der Kunde hat erkennbare Störungen, Sicherheitsvorfälle oder Fehlfunktionen unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen und die für eine Fehleranalyse erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Nimmt der Kunde selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte Änderungen an einer von G4 PROMOTION betreuten technischen Umgebung vor, trägt er die Verantwortung für die hierdurch verursachten Auswirkungen, soweit diese Änderungen nicht mit G4 PROMOTION abgestimmt waren.

7. Zulässige Nutzung und rechtswidrige Inhalte
Der Kunde darf die bereitgestellten Dienste nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden.

Er ist für die von ihm gespeicherten, bereitgestellten oder veröffentlichten Inhalte verantwortlich und stellt sicher, dass deren Nutzung keine gesetzlichen Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt.

G4 PROMOTION ist berechtigt, betroffene Dienste oder Inhalte vorübergehend zu sperren, soweit konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung, eine erhebliche Gefährdung der technischen Infrastruktur oder eine Verletzung von Rechten Dritter bestehen und eine Sperrung unter Berücksichtigung der Umstände angemessen ist.

Gesetzliche Verpflichtungen und Rechte von G4 PROMOTION bleiben unberührt.

8. E-Mail-Dienste
Die regulären E-Mail-Dienste von G4 PROMOTION sind nicht für den Versand unaufgeforderter Massen-E-Mails oder für technisch außergewöhnlich umfangreiche Versandaktionen bestimmt.

Für Newsletter und vergleichbare Massenmailings sind hierfür geeignete Versandlösungen einzusetzen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

G4 PROMOTION kann angemessene technische Maßnahmen zum Schutz der Mailserver, der Zustellbarkeit und der übrigen Kunden treffen.

Verursacht ein Kunde schuldhaft durch missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung zusätzliche Aufwendungen, insbesondere infolge einer Sperrung oder Listung von Mailservern, können die erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

9. Urheber- und Nutzungsrechte
An von G4 PROMOTION erstellten urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung und dem Vertragszweck.

Rechte an Software, Themes, Plugins, Schriftarten, Bildern, Stockmaterial, Bibliotheken und sonstigen Bestandteilen Dritter richten sich nach den Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.

Der Kunde gewährleistet, dass er zur Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten, Bilder, Logos und sonstigen Materialien berechtigt ist.

10. Datensicherung und Wiederherstellung
Die regelmäßige und dem jeweiligen Schutzbedarf entsprechende Sicherung der vom Kunden gespeicherten oder verarbeiteten Daten liegt in der Verantwortung des Kunden, soweit eine Datensicherungsleistung nicht ausdrücklich als Bestandteil des jeweiligen Vertrags vereinbart wurde.

Der Kunde hat die Häufigkeit seiner Sicherungen insbesondere an Art, Änderungshäufigkeit und wirtschaftlicher Bedeutung seiner Daten auszurichten und geeignete Sicherungsstände vorzuhalten, die eine für seinen Geschäftsbetrieb angemessene Wiederherstellung ermöglichen.

Vor wesentlichen eigenen Änderungen an Webseiten, Datenbanken, Anwendungen oder Konfigurationen hat der Kunde einen geeigneten Sicherungsstand herzustellen, soweit diese Aufgabe nicht ausdrücklich G4 PROMOTION übertragen wurde.

Soweit die dem Kunden bereitgestellte Hostingumgebung Funktionen zur Datensicherung, zum Export oder zur Verwaltung von Datenbeständen zur Verfügung stellt, kann der Kunde diese im Rahmen seiner Zugriffsrechte für seine eigene Datensicherung verwenden.

Etwaige von G4 PROMOTION aus Gründen der technischen Betriebsführung vorgenommenen Sicherungs-, Redundanz- oder Wiederherstellungsmaßnahmen stellen ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung keine dem Kunden geschuldete Datensicherungsleistung dar. Sie begründen insbesondere keinen Anspruch auf einen bestimmten Sicherungszeitpunkt, ein bestimmtes Sicherungsintervall, eine bestimmte Aufbewahrungsdauer oder die Wiederherstellbarkeit eines bestimmten Datenstands.

Eine verbindliche Wiederherstellungszeit oder ein garantierter maximaler Datenverlustzeitraum besteht nur, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

11. Software und Leistungen Dritter
Zur Erbringung der vereinbarten Leistungen können Software, Themes, Plugins, Schnittstellen, APIs, Cloud-Dienste, Rechenzentrumsleistungen oder andere technische Leistungen Dritter eingesetzt werden.

G4 PROMOTION hat keinen Einfluss darauf, ob ein unabhängiger Drittanbieter seine Produkte, Dienste, Schnittstellen, Lizenzmodelle oder technischen Voraussetzungen dauerhaft unverändert anbietet.

Änderungen oder die Einstellung solcher Drittleistungen können Anpassungen, Updates oder einen Austausch von Komponenten erforderlich machen.

Soweit G4 PROMOTION die Auswahl, Einrichtung oder Integration einer Drittkomponente als eigene vertragliche Leistung übernommen hat, bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten von G4 PROMOTION für die ordnungsgemäße Erbringung dieser eigenen Leistung unberührt.

Darüber hinaus wird eine dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionsfähigkeit unabhängiger Drittleistungen nicht zugesagt.

Zusätzliche Arbeiten, die aufgrund nachträglicher Änderungen von Drittprodukten erforderlich werden, sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht Bestandteil einer vereinbarten Wartungs- oder Betreuungsleistung sind.

12. Haftung
G4 PROMOTION haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Unberührt bleibt ferner die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet G4 PROMOTION für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von G4 PROMOTION.

Bei einem von G4 PROMOTION zu vertretenden Verlust von Daten ist der ersatzfähige Wiederherstellungsaufwand bei leichter Fahrlässigkeit auf den Aufwand begrenzt, der bei einer dem Schutzbedarf angemessenen Datensicherung des Kunden erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit die Datensicherung ausdrücklich als vertragliche Leistung von G4 PROMOTION übernommen wurde und der Datenverlust auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruht.

Für Störungen oder Schäden, die ausschließlich durch Umstände im Verantwortungsbereich unabhängiger Dritter verursacht werden, haftet G4 PROMOTION nur, soweit G4 PROMOTION hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat.

13. Rechtliche Verantwortung für Inhalte und Geschäftsbetrieb des Kunden
Soweit eine rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde, schuldet G4 PROMOTION keine rechtliche, steuerliche oder berufsrechtliche Prüfung des Geschäftsbetriebs, der Inhalte oder der vom Kunden eingesetzten Geschäftsprozesse.

Der Kunde bleibt insbesondere für die Rechtmäßigkeit seiner geschäftlichen Inhalte, Angebote, Preise, Produktinformationen, Pflichtangaben und sonstigen von ihm veranlassten Veröffentlichungen verantwortlich.

G4 PROMOTION übernimmt keine Garantie für die marken-, design-, urheber- oder wettbewerbsrechtliche Schutzfähigkeit von Namen, Logos, Entwürfen oder sonstigen Gestaltungen, soweit keine entsprechende Prüfung ausdrücklich vereinbart wurde.

14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die für sie jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Soweit G4 PROMOTION personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien die erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bestimmten Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.

15. Vertragsbeendigung und Daten
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm nach Vertragsende benötigten Daten rechtzeitig vor Beendigung des Vertragsverhältnisses zu sichern oder deren Übergabe mit G4 PROMOTION zu vereinbaren.

Eine vom Kunden gewünschte Migration, Aufbereitung oder gesonderte Übergabe von Daten ist nur geschuldet, soweit dies vereinbart wurde. Zusätzliche Arbeiten können nach Aufwand berechnet werden.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist G4 PROMOTION zur weiteren Vorhaltung von Kundendaten nur verpflichtet, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Kassel Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Individuelle Vereinbarungen zwischen G4 PROMOTION und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.